Umverteilen oder investieren? Unternehmer sollten jetzt handeln
Wenn höhere Steuern zum politischen Programm werden, reicht Hoffen nicht aus. Die klügere Antwort lautet: vorhandene Werte erkennen, Innovationen heben und im Rahmen geltenden Rechts investieren.
Sie zahlen Jahr für Jahr sechsstellige Steuern – und hoffen noch immer darauf, dass Friedrich Merz die nächsten Umverteilungspläne stoppt?
Das ist keine Strategie.
Am 22. Juli 2026 warnt Ulf Poschardt in seinem WELT-Kommentar „Umverteilen, bis der Sozialismus vollendet ist“ vor einer Politik, die immer neue Belastungen fordert, während der Staat zugleich Milliarden ineffizient einsetzt. Der konkrete Anlass: Die SPD hat angekündigt, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine höhere Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr zu einem „Schlüsselthema“ zu machen.
Ob und in welcher Form diese Pläne umgesetzt werden, ist offen. Die politische Richtung ist jedoch eindeutig: Erfolgreiche Unternehmer, hohe Einkommen und vorhandenes Vermögen sollen stärker zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen werden.
Darauf kann man empört reagieren. Man kann auf einen Regierungswechsel hoffen. Oder man kann unternehmerisch handeln.
Die beste Antwort auf Umverteilung ist Wertschöpfung
Unternehmerische Verantwortung bedeutet, nicht auf politische Versprechen zu warten, sondern wirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu prüfen und die Möglichkeiten des geltenden Rechts konsequent zu nutzen.
Genau hier setzt DSSP an. In vielen Unternehmerfamilien schlummert ungenutzte Innovationslatenz: privat und einmalig entstandene Ideen, die wirtschaftliches Potenzial besitzen, bislang aber weder erkannt noch bewertet oder in das Unternehmen überführt wurden. Das können neue Produkte, technische Lösungen, Verfahren, Anwendungen oder Geschäftsmodelle sein.
DSSP macht diese verborgenen Werte sichtbar. Jede Idee wird als konkreter Einzelfall geprüft, wirtschaftlich bewertet und – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – rechtssicher in die betriebliche Sphäre überführt. Der Kaufpreis wird ex ante aus Markt, Risiko und wirtschaftlichem Potenzial abgeleitet. Ein möglicher Steuereffekt ist nicht Grundlage der Bewertung.
Das Unternehmen erwirbt einen realen immateriellen Vermögenswert. Es entwickelt den erworbenen Rohdiamanten weiter, macht ihn marktfähig und erschließt daraus neue Produkte, Lizenzen, Umsätze und Unternehmenswerte.
Ein gesetzlich vorgesehener doppelter Steuereffekt
Liegt tatsächlich eine privat entstandene, nicht nachhaltig entwickelte Zufallserfindung vor, ist der Erlös aus ihrer Veräußerung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf privater Seite nicht steuerbar. Der BFH hat dies bereits am 10. September 2003 entschieden und die Abgrenzung zuletzt mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 erneut bestätigt.
Beim Unternehmen ist der entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswert zu aktivieren. Soweit seine wirtschaftliche Nutzungsdauer begrenzt ist, werden die Anschaffungskosten über diese Nutzungsdauer abgeschrieben.
So können zwei Wirkungen zusammenkommen:
- Der Kaufpreis fließt dem privaten Ideengeber steuerfrei zu und bleibt idealerweise in der Familie oder im familiären Umfeld.
- Das Unternehmen investiert in Innovation und mindert durch die Abschreibung des erworbenen Vermögenswerts über dessen Nutzungsdauer seinen steuerpflichtigen Gewinn.
Je nach persönlicher und betrieblicher Steuerbelastung kann daraus ein wirtschaftlicher Gesamteffekt von bis zu rund 80 Prozent des Kaufpreises entstehen. Entscheidend bleibt jedoch: Der Steuereffekt ist nur die gesetzliche Folge einer realen, individuell bewerteten Investition in Innovation.
Individuelle Prüfung. Reale Investition. Neue Wertschöpfung.
DSSP ist eine Einzelfalllösung. Maßgeblich sind insbesondere die private Entstehung, die fehlende Nachhaltigkeit der Erfindertätigkeit, die technische Verwertungsreife im maßgeblichen Zeitpunkt, die betriebliche Nutzbarkeit und ein belastbar hergeleiteter Fremdvergleichspreis. Die weitere Ausgestaltung und Entwicklung findet erst nach dem Erwerb im Unternehmen statt.
DSSP verbindet die Hebung bislang ungenutzter Innovationswerte mit einer realen Investition in die Zukunft des Unternehmens. Der steuerliche Effekt folgt daraus als Konsequenz geltenden Rechts.
Deutschland hat nicht zu wenig Ideen. Deutschland lässt zu viele davon ungenutzt liegen.
Werden Sie zum Innovationsheber: Machen Sie Ihre Innovationslatenz sichtbar, investieren Sie in neue Wertschöpfung – und nutzen Sie die Möglichkeiten, die das geltende Recht bewusst eröffnet.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 22. Juli 2026.
- Ulf Poschardt, „Umverteilen, bis der Sozialismus vollendet ist“, WELT, veröffentlicht am 22. Juli 2026:
https://www.welt.de/debatte/plus6a606fdaee78a955fac7b157/spd-plaene-umverteilen-bis-der-sozialismus-vollendet-ist.html - „‚Schlüsselthema‘ für SPD – Klüssendorf kündigt Kampf um Vermögens- und Erbschaftssteuer an“, WELT/dpa, 18. Juli 2026:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a5ab5a061b8a80211aaa212/nach-der-sommerpause-schluesselthema-fuer-spd-kluessendorf-kuendigt-kampf-um-vermoegens-und-erbschaftssteuer-an.html - BFH, Urteil vom 10. September 2003 – XI R 26/02, BFHE 203, 448, BStBl. II 2004, 218: Der Erlös aus der Veräußerung einer Zufallserfindung ist nicht nach § 22 Nr. 2 oder Nr. 3 EStG steuerbar.
- BFH, Beschluss vom 8. Oktober 2024 – VIII B 73/23:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202450162/ - § 5 Abs. 2 EStG – Aktivierung entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5.html - § 7 Abs. 1 EStG – Abschreibung nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt stets von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Der Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
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