In Kombination mit der eigenen Firma bis zu 80% doppelt Steuern sparen
Wenn Sie eine Idee oder Zufallserfindung an Ihre eigene Firma verkaufen – sei es eine Zufallsidee von Ihnen selbst oder einem Angehörigen – entsteht eine hocheffektive Möglichkeit, Liquidität steuerfrei in die private Sphäre zu übertragen und parallel dazu Gewinne und die Steuerlast auf der Firmenebene durch Aktivierung und Abschreibung der erworbenen Zufallserfindung zu optimieren.
So nutzen Firmeninhaber / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eigene oder Ideen von Familienangehörigen für legale Steuervorteile.
Zur Verdeutlichung finden Sie nachstehend eine Beispielrechnung. In Ihrem persönlichen Fall muss selbstverständlich Ihre individuelle Konstellation (Kaufpreis, Steuersatz, etc.) berücksichtigt werden.
Sie als Firmeninhaber / GmbH-Gesellschafter / GF kaufen eine Idee / Zufallserfindung von sich selbst (§ 181 HGB befreit) oder von einem Angehörigen z. B. zu einem belastbar ermittelten Kaufpreis von 1 Mio. €. Zuvor kann in diesem Zusammenhang unverbindliches und ggf. inspirierendes Gespräch mit uns zu unerwarteten und zufälligen Ergebnissen führen.
Bei einem normalen Kaufgeschäft müsste der Verkäufer den Erlös mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern (bei dieser Summe mit dem Spitzen- bzw. Reichensteuersatz von ca. 50 % inkl. Soli und Kirchensteuer = ca. 500.000 €). Es würden also lediglich ca. 500.000 € verbleiben. In unserem Fall fallen jedoch keinerlei Steuern auf der privaten Ebene an und auf der Firmenebene kann der Kaufpreis aktiviert und abgeschrieben werden (AfA, in der Regel über 5 Jahre). So fließt Liquidität aus der Firma steuerfrei in die private Sphäre und verringert zudem entsprechend die Steuerlast auf der Firmenebene (um ca. 60.000 € p. a.; auf 5 Jahre = ca. 300.000 €; Sonderabschreibungen ggf. möglich). Sie sparen in Summe also ca. 800.000 € = ca. 80 % des Kaufpreises. Und der Kaufpreis bleibt in der Familie.
Interessant ist auch, dass die erworbene Idee nicht notwendigerweise erfolgreich umgesetzt werden muss. Natürlich muss eine Verwertungsabsicht und auch eine Plausibilität des Kaufpreises ex ante gegeben sein. Aber darum kümmern wir uns. Zudem gilt das klassische Käufer- bzw. unternehmerische Risiko und ein Verwertungserfolg kann weder gefordert noch garantiert werden, was in dieser Konstellation jedoch nicht schädlich ist.
Der DSSP-Ansatz ist somit vom Grunde her sehr einfach. Es müssen dennoch einige wesentliche Details beachtet werden. Unsere Dienstleistungsexpertise bietet Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen die erfahrene, kompetente und umfassende Begleitung von der Evaluierung bis zur Verwertung der erworbenen Idee.
Damit realisieren wir für Sie die effektivste, doppelte Steuereinsparung im deutschen Steuerrecht!
Interaktive Modellrechnung
Kaufpreis / Investition
Steuerliche Entlastung GmbH
Gesamteffekt
1 Struktureller Vorteil gegenüber einer ansonsten mit Spitzen- bzw. Reichensteuer belasteten Alternativsituation
AfA = Abschreibung für Abnutzung (steuerliche Abschreibung über die Nutzungsdauer)
Soli = Solidaritätszuschlag
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