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Maximale Steuerersparnis durch privat entstandene Zufallsideen:

Privat verkaufen, null Steuern!

Alles, was keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 3 EStG zuordenbar ist, gehört zur Privatsphäre und ist grundsätzlich nicht steuerbar. Eine Idee gilt nicht als Kapitalvermögen, KESt (27.5%) greift nicht. Gewerblichkeit oder selbständige kreative Tätigkeit liegen nur bei nachhaltiger, planmäßiger Tätigkeit vor, was beim Privatverkauf nicht zutrifft.

Dadurch lassen sich massiv Steuern sparen.


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Wann ist der Verkauf einer Idee NICHT steuerpflichtig?

Der einmalige Verkauf einer privat entstandenen Idee ist steuerlich begünstigt: Er fällt keiner Einkunftsart nach § 22, 23 oder 27 EStG zu und ist somit privat und nicht steuerpflichtig.

Wann wird der Verkauf einer Idee steuerpflichtig?

Eine Steuerpflicht entsteht nur, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden, z.B.:

  1. Ideen regelmäßig verkauft werden → Gewerbe (§ 23 EStG)
  2. Die Idee im beruflichen Umfeld entsteht → Vorteil aus Dienstverhältnis (§ 25 EStG)
  3. Laufende Lizenzzahlungen erfolgen → § 22 EStG

Hierzu beraten wir Sie gerne.

Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen – vollkommen unverbindlich, seriös beraten
und völlig legal Steuern sparen, selbstverständlich im Rahmen aller gesetzlichen Bestimmungen.

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Maximale Steuervorteile sichern: So profitieren Privatperson und Unternehmen zugleich

Vorteile für den
privaten Verkäufer

  • Privater Vorgang = nicht steuerpflichtig
  • Verkauf eines immateriellen Wirtschaftsgutes - ohne Anschaffungskosten (!)
  • Keine KESt
  • Keine Sozialversicherung (keine SVS-Pflicht)
  • Keine Umsatzsteuer (§ 2 UStG)
  • In vielen Fällen: 0 % Steuerbelastung

Vorteile für das Unternehmen (GmbH / OG / e.U.)

  • Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
    Kaufpreis bzw.  die Beratungskosten können sofort abzugsfähig sein.

  • Aktivierung + AfA (§ 8 Abs. 3 EStG)
    Immaterielle Wirtschaftsgüter sind abschreibbar (typisch 3–5 Jahre).

  • Verwertung beliebig möglich
    Patentierung, Produktentwicklung, Weiterverkauf.

Erforderliche Dokumentation

  • Bewertung
  • Nachweis privater Entstehung
  • Verwertungsabsicht der GmbH
  • Fremdübliche Zahlungsmodalitäten

Diese Anforderungen erfordern eine sorgfältige Ausarbeitung und Dokumentation. Darin besteht unsere Dienstleistung und in D/A/CH einzigartige Expertise.

Beispielrechnung

Privatperson (Familienmitglied):

  • Verkaufserlös: 100.000 € (zahlbar z.B., in Form eines Darlehens); In diesem Ansatz ist der Erlös = Gewinn, da keine Anschaffungskosten angefallen sind (!)
  • Steuer: 0 € (privat, nicht steuerpflichtig)

GmbH:

  • Aktivierung: 100.000 €
  • AfA 4 Jahre: 25.000 €/Jahr
  • Steuerersparnis (25 % KöSt): 6.250 €/Jahr

→ Gesamtvorteil: 25.000 €

Kein Geld mehr verschenken!

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Erfahren Sie, wie Sie völlig legal Steuern sparen können, selbstverständlich im Rahmen aller relevanten Gesetze.


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Kurzfazit

Das Modell funktioniert
in Österreich hervorragend, wenn:

  • Privat entstanden (Familienmitglied)
  • Einmalig
  • Keine Gewerblichkeit
  • Fremdüblicher Kaufpreis
  • Klare Nutzung durch die GmbH

 

Ergebnis:

  • 0 % Steuer privat  (Reingewinn, da ohne Anschaffungskosten)
  • Bis zu 25 % Steuerersparnis für die GmbH
  • Wirtschaftlich extrem starke Gesamtwirkung
  • Und vor allem: das Geld bleibt in der Familie!

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Wir freuen uns über Ihr Interesse und über Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass alle Felder ausgefüllt werden müssen, um das Formular abschicken zu können.

 

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