Firmeninhaber / GmbH-Gesellschafter
Wenn Ihr Unternehmen eine Zufallserfindung erwirbt – sei es Ihre eigene oder die eines Angehörigen – entsteht eine hocheffektive Möglichkeit, Liquidität steuerfrei in die private Sphäre zu übertragen und zugleich die Steuerlast des Unternehmens über die Aktivierung und Abschreibung der Zufallserfindung als immaterielles Wirtschaftsgut zu senken.