Innomotion Beratung

Massiv und doppelt Steuern sparen – bis zu 80%! Investieren Sie in Ihre eigene Innovation.

Mit einer Zufallserfindung bestätigt legal Steuern sparen, ohne mit Liquidität in Vorleistung zu gehen.

Sie oder ein Familienangehöriger haben bzw. hat eine spontane Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsidee? Damit können Sie einen sehr hohen Betrag an Steuern sparen! Bei Firmeninhabern oder Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (sowie deren Angehörigen) mit doppeltem Steuereffekt. Ihnen fehlt eine Idee? Wir können Ihnen dabei unverbindlich inspirierend zur Seite stehen.

Massiv und ggf. doppelt Steuern sparen (DSSP) – wir zeigen Ihnen einen Weg zur effektivsten Steuereinsparung im deutschen Steuerrecht.

Wussten
Sie, dass …

Zufallserfindungen steuerlich wirksam gemacht werden können?

Eine spontane Zufallserfindung kann in Deutschland steuerlich wirksam gemacht werden – und zudem einen echten Beitrag zur Innovationskraft unseres Landes leisten. Wer eine eigene, spontane Idee – ob Produkt, Marke, Design oder Verfahren – veräußert, kann sie steuerlich doppelt nutzen. Der Verkaufserlös ist für den Zufallserfinder steuerfrei und der Käufer kann die Zufallserfindung als immateriellen Vermögenswert in der gewerblichen Sphäre steuermindernd aktivieren und wertsteigernd veredeln.

Unterschiedliche Strukturen für verschiedene Berufsgruppen, aber auch Privatpersonen

Firmeninhaber / GmbH-Gesellschafter

Wenn Ihr Unternehmen eine Zufallserfindung erwirbt – sei es Ihre eigene oder die eines Angehörigen – entsteht eine hocheffektive Möglichkeit, Liquidität steuerfrei in die private Sphäre zu übertragen und zugleich die Steuerlast des Unternehmens über die Aktivierung und Abschreibung der Zufallserfindung als immaterielles Wirtschaftsgut zu senken.

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Ärzte, MVZs, Apotheker, Einzelunternehmer und Freiberufler

Diese Berufsgruppen versteuern in der Regel ihre Gewinne mit dem Spitzensteuersatz. Durch die Investition in eine privat und zufällig im Familienkreis entstandene Innovation kann diese steuermindernd geltend gemacht werden. Der Verkaufserlös des Zufallserfinders ist steuerfrei.

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Privatpersonen mit Familienangehörigen

Sie verfügen über Vermögenswerte, Immobilien, Wertpapieren, Wertmetallen oder anderen Wertgegenständen, und könnten eine innerhalb der Familie entstandene Zufallsidee erwerben und damit vergüten? So können auch Privatpersonen bzw. (Immobilien-) Vermögensverwaltungen Steuervorteile nutzen.

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Hinweis für
steuerliche
Berater!

DSSP (doppeltsteuernsparen.de) ist keine standardisierte Steuergestaltung, sondern betrifft die strukturierte Prüfung individueller Sachverhalte mit privat entstandenem wirtschaftlichem Ausgangspunkt und möglicher betrieblicher Verwertung. Das Konzept basiert maßgeblich auf den steuerrechtlichen Grundsätzen höchstrichterliche Rechtsprechung und des Singularitätsprinzips. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Die steuerliche Beratung des Mandanten wird nicht ersetzt, sondern respektiert.

Sie sind interessiert, haben aber noch Fragen? Dann melden Sie sich für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Sie möchten sich gerne direkt und ohne Umschweife beraten lassen? Dann rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine Mail über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend für ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen.

Mann schreibt auf Postit

In Innovationen investieren und Steuern optimieren.

Massive, doppelte Steuerersparnis, völlig legal und ohne Vorfinanzierung. Förderung echter Innovationskraft im Mittelstand. Sichtbar gemachte Kreativität – in Zahlen, Werten und Wirkung.

Person am Flipchart

Innomotion AG

Innovation in Bewegung: technisch und finanziell.

Die Innomotion AG ist seit über 7 Jahren erfolgreich aktiv im Bereich technologische Entwicklung und Verwertung von Schutzrechten.

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Kontakt

Mit Zufallsideen können Sie auch in Österreich und in der Schweiz Steuern sparen.

Privat verkaufen, null Steuern!

Unser Steuermodell kann auch in Österreich erfolgreich angewendet werden.

Alles, was keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 3 EStG zuordenbar ist, gehört zur Privatsphäre und ist grundsätzlich nicht steuerbar. Eine Idee gilt nicht als Kapitalvermögen, KESt (27,5 %) greift nicht.

Steuern sparen in Österreich

Mit Zufallsideen Steuern sparen. Geht das?

Unser Steuermodell kann auch in der Schweiz erfolgreich angewendet werden.

Privat- und Geschäftsvermögen unterscheiden sich klar in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. Privatvermögen umfasst persönliche Vermögenswerte, deren Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können (Art. 34 DBG).

Steuern sparen in der Schweiz