Hinweis für steuerliche Berater

Diese Seite richtet sich an steuerliche Berater von Interessenten und Mandanten, die einen DSSP (Doppelsteuernsparen)-Sachverhalt zunächst allgemein einordnen möchten.

DSSP umfasst maßgeblich eine Investition in eine Zufallsidee bzw. Innovation und stellt keine standardisierte Steuergestaltung dar, sondern die Strukturierung einzelner Sachverhalte, bei denen ein privat und zufällig entstandener wirtschaftlicher Ausgangspunkt und dessen mögliche betriebliche Verwertung im Raum stehen. DSSP strukturiert ausschließlich für den Käufer (gewerbliche Sphäre).

Die Strukturierung umfasst die Evaluierung der Zufallserfindung, eine belastbare Wert- bzw. Kaufpreisermittlung, einen Kaufvertrag, eine Schutzrechtsanmeldung sowie die wirtschaftliche Verwertung. Aufgrund der einschlägigen höchstrichterlichen Klärung durch den BFH ist auch keine Voranfrage bei den Finanzbehörden erforderlich. DSSP ist weder eine steuerliche Lücke noch ein Steuerschlupfloch.

Worum es nicht geht

DSSP betrifft insbesondere nicht die serielle Vermarktung von Ideen, kein laufendes Lizenzgeschäft und keine pauschalen Gestaltungen ohne konkreten Einzelfall.

Jeder Vorgang ist gesondert zu beurteilen und steht und fällt mit seinem tatsächlichen Sachverhalt, seiner Dokumentation und seiner steuerlichen Einordnung.

Worum es geht

Im Mittelpunkt steht jeweils die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein konkreter Einzelfall wirtschaftlich nachvollziehbar aufbereitet und steuerlich zutreffend und signifikant wirksam gewürdigt werden kann.

Die steuerliche Beurteilung erfolgt dabei nicht abstrakt, sondern stets anhand der individuellen und belastbar evaluierten Umstände des jeweiligen Vorgangs.

Rolle des steuerlichen Beraters

Wir verstehen die Einbindung des steuerlichen Beraters als wichtigen Bestandteil einer sorgfältigen Prüfung. Gerade bei atypischen Sachverhalten kommt es nicht auf vorschnelle Bewertungen, sondern auf eine saubere Tatsachenbasis, konsistente Unterlagen und eine sachlich-konstruktive Einordnung an.

Unser Verständnis
  • DSSP ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder stellt eine solche dar.
  • DSSP bereitet konkrete Einzelfälle strukturiert auf, damit sie fachlich geprüft und belastbar verwertet werden können.

Austausch im Einzelfall

Wenn ein Mandant oder Interessent einen konkreten Sachverhalt mit seinem steuerlichen Berater besprechen möchte, ist ein sachlicher Austausch auf Grundlage der jeweiligen Unterlagen selbstverständlich sinnvoll und möglich.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Prüfen Sie, ob eine solche Struktur bei Ihnen profitabel wirksam sein kann, und nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

E-Mail schreiben