Hinweis für steuerliche Berater
Diese Seite richtet sich an steuerliche Berater von Interessenten und Mandanten, die einen DSSP (Doppelsteuernsparen)-Sachverhalt zunächst allgemein einordnen möchten.
DSSP umfasst maßgeblich eine Investition in eine Zufallsidee bzw. Innovation und stellt keine standardisierte Steuergestaltung dar, sondern die Strukturierung einzelner Sachverhalte, bei denen ein privat und zufällig entstandener wirtschaftlicher Ausgangspunkt und dessen mögliche betriebliche Verwertung im Raum stehen. DSSP strukturiert ausschließlich für den Käufer (gewerbliche Sphäre).
Die Strukturierung umfasst die Evaluierung der Zufallserfindung, eine belastbare Wert- bzw. Kaufpreisermittlung, einen Kaufvertrag, eine Schutzrechtsanmeldung sowie die wirtschaftliche Verwertung. Aufgrund der einschlägigen höchstrichterlichen Klärung durch den BFH ist auch keine Voranfrage bei den Finanzbehörden erforderlich. DSSP ist weder eine steuerliche Lücke noch ein Steuerschlupfloch.